Die Mitgliederversammlung des Vereins „Freundeskreis Schloss Naundorf e.V.“ hat am 17. November 2018 folgende Beitragsordnung beschlossen:
Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Erstere regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins mit einfacher Mehrheit geändert werden.

Beitragsordnung des Vereins „Freundeskreis Schloss Naundorf e.V.“:

  1. Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Jahresbeitrag wird jährlich erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
  2. Die Beiträge werden zum Ende des zweiten Quartals erhoben. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat oder überweist den Jahresbeitrag
  3. Der Jahresbeitrag beträgt:

– für Erwachsene (ab vollendetem 17. Lebensjahr) … 24 EUR
– für Mitglieder mit Ermäßigung (ab 66. Lebensjahr, Arbeitslose, Schüler, Schwerbehinderte) … 12  EUR

Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriftenänderungen umgehend schriftlich dem Vorstand mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen und die anfallenden Kosten für das wiederholte zusenden von nicht zustellbaren Dokumenten in Rechnung gestellt.

Die Beitragsordnung tritt am 17. November 2018 in Kraft.

Beschlossen am 17. November 2018